Osnabrück, 14.02.2005. Viele Mütter und Frauen in Familienverantwortung sind durch die Kürzungen im Sozialbereich erheblich verunsichert und nehmen deshalb trotz vorliegender medizinischer Notwendigkeit ihren Anspruch auf eine Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme nicht wahr. Auf diese Entwicklung macht Kunigunde Dallmöller, Fachreferentin für Familien, Kuren und Erholung beim Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V., aufmerksam. Frau Dallmöller betont deshalb, dass Kuren für Mütter bzw. Väter und Kinder keine freiwilligen Leistungen der Krankenkassen sind, sondern nach wie vor zum Katalog der Pflichtleistungen gehören. Wenn die medizinische Notwendigkeit gegeben ist, müssen die Kosten für die Maßnahmen durch die Krankenkassen in voller Höhe übernommen werden.
Kunigunde Dallmöller macht deshalb betroffenen Frauen und Familien Mut, in die Beratungs- und Vermittlungsstellen der Caritas zu kommen. Dort werden die Frauen mit ihren Fragen kompetent beraten und bei der Beantragung einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme unterstützt. Für Frauen, deren Familien über wenig Geld verfügen, sind die Zuzahlungen, die das seit einem Jahr geltende Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) festschreibt, oftmals allerdings eine schwierige Hürde. Seit Anfang letzten Jahres müssen auch Sozialhilfeempfängerinnen eine Zuzahlung leisten, wenn sie eine Mütter-Kur oder eine Mutter-Kind-Kur absolvieren. Diese Zuzahlung, die für alle Krankenversicherten gilt und (zusammen mit allen anderen Gesundheitskosten) insgesamt 2% des Jahreseinkommens beträgt, verunsichert viele Frauen und Familien. Auch hier ist Beratung hilfreich, so Kunigunde Dallmöller: „Die ratsuchenden Frauen erhalten bei uns auch bei diesen Fragestellungen kompetente Hilfe.“
Dallmöller appelliert trotzdem an die Politik, diese Zuzahlungen für einkommensschwache Frauen und Familien zurückzunehmen, da sie eine große Verunsicherung darstellen. Die Kosten, so die Caritas-Fachfrau, die durch Erkrankungen der Mütter entstehen, seien um ein vielfaches höher als die Erträge, die aus der Zuzahlung gewonnen werden. Häufig, so haben wissenschaftliche Studien ergeben, verschlechtert sich bei Erkrankung der Mutter auch der Gesundheitszustand weiterer Familienmitglieder. Erschwerend wirken in dieser Situation seit kurzem die neuen Rehabilitations-Richtlinien, die der gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen verabschiedet hat. Diese erhöhen die bürokratischen Hürden, da künftig der Arzt zunächst nur den Bedarf für eine Reha-Maßnahme feststellt und diesen an die Krankenkasse meldet. Wenn die Kasse sich für zuständig erklärt, wird ein Vertragsarzt mit der Verordnung beauftragt. Eine Unterstützung der Frauen durch die Kurberatung z.B. durch Vor- und Nachbereitung der Maßnahme ist in diesem System nicht automatisch vorgesehen. Für die Caritas ist sie aber unverzichtbar. Die vielen Verunsicherungen führen dazu, dass einige Ärzte einfach erklärten, es gebe keine Kuren mehr, so Dallmöller.
Neben der persönlichen Beratung in den 14 Beratungsstellen der Caritas im Bistum Osnabrück können sich Frauen und Familien auch mit Hilfe des neuen Internetauftritts (www.kag-muettergenesung.de) und über die Telefon- Hotline der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung informieren (0180-14 00 140; 4,6Cent/Min.).
In den Beratungs- und Vermittlungsstellen der Caritas in die Diözese Osnabrück e.V. wurden im vergangenen Jahr 2619 Personen beraten; 1098 Mütter und 1734 Kinder wurden in eine Vorsorge- oder Reha-Maßnahme vermittelt.