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Pressemitteilung

SkF und Caritas begrüßen Einigung zum Gewalthilfegesetz

Berlin/Dortmund, 30.01.2025. Morgen wird im Bundestag über das Gewalthilfegesetz und einen Mutterschutz nach Fehlgeburten abgestimmt. Der SkF setzt sich seit langem für das Gewalthilfegesetz ein, da es den Schutz von Frauen und Kindern verbessert.

Erschienen am:

30.01.2025

  • Beschreibung
Beschreibung

Berlin/Dortmund, 30.01.2025. "Es ist ein Zeichen der Hoffnung, wenn morgen das Gewalthilfegesetz im Deutschen Bundestag mit einer breiten Mehrheit der Mitte beschlossen wird. Als Antwort auf die alltägliche Gewalt, die hinter Wohnungstüren verborgen in allen gesellschaftlichen Schichten Tag für Tag gegen Frauen und Kinder verübt wird, ist die Absicherung von Schutzräumen unerlässlich. Eine gesetzliche Regelung ist nicht zuletzt deshalb überfällig, weil sich die Wirklichkeit häuslicher Gewalt seit den Corona-Zeiten weiter verschlimmert hat," begrüßt Caritaspräsidentin Eva Welskop-Deffaa die Ankündigung von CDU/CSU, SPD und Grünen, sich auf einen Kompromiss zum Gewalthilfegesetz verständigt zu haben und morgen gemeinsam für den konsentierten Gesetzentwurf zu stimmen.

"Die jetzt erzielte Einigung zum Gewalthilfegesetz ist ein entscheidender Schritt zur Umsetzung der Istanbul Konvention. Erstmals beteiligt sich der Bund an der Finanzierung der Frauenhäuser und sichert so den Rechtsanspruch auf Schutz für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder", betont Yvonne Fritz, Vorständin SkF Gesamtverein.

Ausdrücklich begrüßt die Caritas auch die fraktionsübergreifende Einigung für den Mutterschutz nach Fehlgeburten.

Eva Welskop-Deffaa: "Es ist gut und richtig, dass mit dieser Gesetzesänderung eine Schutzlücke beim Mutterschutz geschlossen wird. Der Sozialstaat stellt sich hiermit erkennbar an die Seite derer, die in einer besonders belastenden Situation sind und Schutz und Hilfe brauchen. Für diesen Sozialstaat zu kämpfen ist und bleibt die vornehmste Aufgabe der Demokratinnen und Demokraten."

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SkF und Caritas begrüßen Einigung zum Gewalthilfegesetz, Pressemitteilung, 30.01.2025

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