SkF bezieht klare Position gegen Sexkaufverbot - Schutz, Beratung und Differenzierung statt Kriminalisierung
Delegiertenversammlung verabschiedet Positionspapier zu Sexarbeit/Prostitution
Dortmund, 09.07.2025. Mit einem deutlichen "Nein" zu strafbasierten Regelungsvorhaben wie dem sogenannten "Sexkaufverbot" beendeten rund 120 Teilnehmende die Delegiertenversammlung des Sozialdienstes katholischer Frauen Gesamtverein e. V. (SkF) in Bergisch Gladbach.
Die ehrenamtlichen Vorsitzenden, SkF-Räte, Diözesanreferent:innen und Geschäftsführungsvertreter:innen verabschiedeten ein aktualisiertes Positionspapier zum Thema Prostitution und Sexarbeit. Im Einklang mit dem im Juni vorgelegten Evaluationsbericht des Prostituiertenschutzgesetzes bekräftigte der SkF damit seinen Einsatz für die Rechte, den Schutz und die Würde von Menschen in der Prostitution. Der SkF lehnt eine Politik der Kriminalisierung ab, die in der Praxis zu Stigmatisierung, Verdrängung und weniger Schutz führt.
Der SkF positioniert sich klar an der Seite der Menschen, die in der Sexarbeit / Prostitution tätig sind. Die Delegierten fordern, diese Menschen nicht allein zu lassen, sie in ihren Rechten zu stärken und ihre Selbstbestimmung und Würde zu achten.
Der SkF fordert eine Debatte, in der Sexarbeit, Prostitution und Menschenhandel differenziert betrachtet werden. Daraus folgen verschiedene Maßnahmen, die an die unterschiedlichen Problemstellungen, Bedarfe und Interessen angepasst sind. So fordert der SkF die Stärkung der Rechte von Sexarbeitenden und den Ausbau verlässlich finanzierter niedrigschwelliger und aufsuchender Beratung. Beratungs- und Umstiegsangebote müssen durch qualifiziertes Personal, Sprach- und Kulturmittler:innen und praktische Unterstützungsleistungen wie eine reguläre Sozialleistungsberechtigung bereitgestellt werden.
Gleichzeitig bedarf es einer konsequenten Bekämpfung von Menschenhandel. Das Vollzugsdefizit im Bereich des Menschenhandels und sexueller Ausbeutung muss dringend abgebaut werden, ohne Menschen die in der Sexarbeit und Prostitution tätig sind zu kriminalisieren und ins Abseits zu drängen.
Zwingend notwendig sind aus Sicht des SkF daher Veränderungen im Bleiberecht für die Opfer von Menschenhandel. Hier sieht sich der SkF durch den Lagebericht des Bundeskriminalamts vom August 2024 bestätigt, der auf die Wichtigkeit von Beratungsstellen für Betroffene und die Strafverfolgung der Menschenhändler hinweist.
Das Positionspapier finden Sie hier.