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Pressemitteilung

SkF fordert konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention

Dortmund 11.05.2021. Eine konsequentere Umsetzung der Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt mahnt der SkF an. Anlass ist der 10. Jahrestag der sogenannten Istanbul-Konvention, die Deutschland am 11. Mai 2011 unterzeichnet hat.

Erschienen am:

11.05.2021

Herausgeber:
SkF Gesamtverein e. V.
Agnes-Neuhaus-Straße 5
44135 Dortmund
+49 231 557026-0
+49 231 557026-0
info@skf-zentrale.de
www.skf-zentrale.de
  • Beschreibung
Beschreibung

So ist die Einführung einer bundesgesetzlichen Regelung für die Finanzierung und bedarfsgerechte Ausgestaltung von Schutzunterkünften wie Frauenhäusern zwingend erforderlich. Zudem müssen der flächendeckende Ausbau spezialisierter Beratungsstellen und die stärkere Berücksichtigung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bei Umgang mit Kindern sowie spezifische Unterstützungsangebote für Kinder dringend vorangetrieben werden.

"Wir brauchen mehr Tempo beim Gewaltschutz für Frauen und müssen Betroffenen häuslicher und sexualisierter Gewalt ein klares Signal geben. Die vorgesehene staatliche Koordinierungsstelle für politische Maßnahmen und eine unabhängige Berichterstattungsstelle müssen endlich eingerichtet werden", fordert die Bundesvorsitzende des SkF, Hildegard Eckert.

Die Istanbul-Konvention sieht umfangreiche Verpflichtungen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie zur Unterstützung und zum Schutz der Betroffenen vor. "Dass einzelne Staaten gerade in Zeiten zunehmender Gewalt während der Pandemie aus dem Abkommen wieder austreten und damit geschlechtersensiblen Gewaltschutz aufgeben wollen, ist aus frauenrechtlicher Perspektive alarmierend", betont Eckert.

  • Ansprechperson
Gisela Pingen-Rainer
Gisela Pingen-Rainer
Referentin
+49 231 557026-34
+49 231 557026-34
pingen@skf-zentrale.de

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