Caritasdirektor Johannes Buß und stellvertretende Caritasdirektorin Johanna Sievering begrüßen das neue Arbeitsrecht der katholischen Kirche. Foto: Caritas / Hermann Pentermann
Diese "Grundordnung für den kirchlichen Dienst" wird auch Geltung für die knapp 28.500 Mitarbeitenden in den Caritas-Einrichtungen im Bistum Osnabrück bekommen. Zuvor muss der Osnabrücker Bischof Dr. Franz-Josef Bode sie formell in Kraft setzt.
Caritasdirektor Johannes Buß und die stellvertretende Caritasdirektorin Johanna Sievering begrüßen die neue Grundordnung: "Endlich ist klar gesagt, dass die privaten Lebensumstände der Mitarbeitenden keine Bedeutung haben für die Mitarbeit in unseren Einrichtungen. Die sexuelle Identität, die Frage, an welchen Gott jemand glaubt oder andere Aspekte der Lebensführung sind Privatsache."
Buß und Sievering betonen, dass dies für die Caritas im Bistum Osnabrück schon lange selbstverständlich war. "Zuletzt haben das Bistum und der Caritasverband das im Februar allen Mitarbeitenden zugesagt. Wir sind froh, dass diese Haltung nun bundesweit gilt. Jetzt besteht Rechtssicherheit."
Allerdings sehen die beiden Vorstandsmitglieder noch weiteren Handlungsbedarf: "Wir hätten uns gewünscht, dass es eine größere Offenheit zur Frage des Kirchenaustritts gibt. Auch in der neuen Fassung der Grundordnung steht, dass der Austritt aus der Kirche einer Beschäftigung im Weg steht. Wir wünschen uns, dass diese Frage differenzierter betrachtet wird."
Der Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V. ist Spitzenverband für 720 katholische soziale Einrichtungen und Dienste mit ca. 28.500 Mitarbeitenden zwischen Teutoburger Wald und Nordsee.
Weitere Informationen auf der Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz: https://www.dbk.de/presse/aktuelles/meldung/neufassung-des-kirchlichen-arbeitsrechts