Viele Frauen, die eine Müttergenesungskur beantragen, fühlen sich als rechtlose Bittstellerinnen diskriminiert. Was für Erwerbstätige selbstverständlich ist, gilt nämlich nicht für Mütter: die Vollfinanzierung einer Maßnahme, die dem Erhalt oder der Wiederherstellung ihrer Arbeitskraft dient. Um kurbedürftige Mütter zu unterstützen, fordert das Müttergenesungswerk (MGW) eine gesetzliche Neuregelung.
Anläßlich der Haus- und Straßensammlung, die das MGW vom 11. bis 15. Mai im niedersächsischen Teil des Bistums Osnabrück veranstaltet, wird der politischen Forderung mit einer Unterschriftensammlung Nachdruck verliehen.
Die Haus- und Straßensammlung wird vom MGW durchgeführt, um erholungsbedürftige Mütter dann bei einer Kur zu unterstützen, wenn finanzielle Schwierigkeiten dies erfordern.
Kunigunde Dallmöller, Geschäftsführerin der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung und Referentin beim Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V., erläutert die Situation erholungsbedürftiger Mütter: "Mütter- oder Mutter-Kind-Kuren werden von den Krankenkassen finanziert. Für die Kassen ist die Bewilligung von Kuren bislang eine Leistung, bei der sie entscheiden, ob die Maßnahmen voll oder nur zum Teil finanziert wird." Frau Dallmöller weiß aus vielen Gesprächen, dass Mütter sich wie Bittstellerinnen vorkommen, wenn sie eine Kur benötigen. Die Caritasreferentin betont: "Mütter dürfen bei der Bewilligung von medizinisch notwendigen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen nicht schlechter gestellt werden als Erwerbstätige. Hier werden die Maßnahmen zu 100% finanziert. Wir fordern daher, dass Mütter genau wie Erwerbstätige behandelt werden. Dies muß gesetzlich geregelt werden. Hier ist der Gesetzgeber in der Pflicht. Politiker aller Parteien haben sich die Förderung der Familie auf die Fahne geschrieben. Jetzt können sie zeigen, wie ernst es ihnen damit ist!"
Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, veranstaltet das Müttergenesungswerk eine Unterschriftensammlung, die auch während der Haus- und Straßensammlung vom 11. bis 15. Mai unterzeichnet werden kann und bis zum 31.05. läuft. Weitere Infos finden sich im Internet:
www.muettergenesungswerk.de .
Im Jahr 2001 konnten durch die Beratungsstellen des Caritasverbandes im Bistum Osnabrück 930 Frauen und 1080 Kinder in eine Kur vermittelt werden. Voraussetzung für eine Vermittlung ist eine intensive Beratung, die sogar von wesentlich mehr Frauen in Anspruch genommen wurde; nach Abschluß einer Kur gibt es die Möglichkeit einer Weiterbegleitung.
In wirtschaftlichen Notsituationen erhielten Frauen und Familien auch finanzielle Unterstützung durch die Caritas-Beratungsstellen. Finanziert wird dies zu einem erheblichen Teil aus der Haus- und Straßensammlung des Müttergenesungswerkes. Im letzten Jahr kamen bei der Sammlung 31.946,38 DM zusammen, mit denen erholungsbedürftigen Frauen geholfen wurde.
Der Deutsche Caritasverband bildet zusammen mit den Caritas-Konferenzen Deutschlands, dem Katholischen Deutschen Frauenbund und der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands eine von fünf Trägergruppen des Müttergenesungswerkes.