Osnabrück, 19. November 2013. Seit August erlassen Krankenkassen Beitragsschulden, die in nichtversicherten Zeiträumen angehäuft wurden. Dies regelt das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“. Dadurch bekommen Personen, die in finanzielle Notlagen gekommen sind und Beitragsschulden angehäuft haben, Hilfe und Unterstützung in Form eines teilweisen oder kompletten Erlasses ihrer Schulden. Die Caritas fordert deshalb diese Personen auf, sich bis 31. Dezember bei ihren Krankenkassen zu melden, denn dann endet die Frist. Informationen und Unterstützung bieten die Beratungsstellen der Allgemeinen Sozialen Beratung der Caritas.
„Die Gründe für Beitragsrückstände sind verschieden. Selbstständige geraten leicht durch Insolvenzen in den Rückstand mit ihren Beitragszahlungen oder auch Arbeitslose, die nicht beim Arbeitsamt gemeldet sind“, erklärt Christian Jäger, Fachreferent für Armutsfragen der Caritas. Hintergrund: Seit 2007 besteht eine Krankenversicherungspflicht, das heißt, Personen, die seitdem nicht oder nur zeitweise bei einer Krankenkasse versichert waren, haben Beitragsschulden in den nichtversicherten Zeiten angehäuft.
Auch Thomas Schreiber aus Osnabrück hatte Beitragsschulden. Zwischen 2007 und 2008 war er nur zeitweise bei einer Krankenkasse registriert. Denn zuerst verlor er seinen Job und dann wurde er sogar obdachlos. „2008 forderte mich meine Krankenkasse erstmals auf, die fehlenden Beiträge rückwirkend nachzuzahlen“, sagt Schreiber. Ohne eine feste Arbeit und in seiner damaligen schwierigen Situation sei das aber gar nicht denkbar gewesen. Zwar war er ab 2008 wieder versichert – rund 1.600 Euro hatte er da aber in dem nichtversicherten Zeitraum an Beitragsschulden angehäuft. Werden die Beiträge aber nicht gezahlt, kommen Säumniszuschläge hinzu, die Schulden wachsen weiter und ab einer bestimmten Höhe können dann nicht mehr die vollen Leistungen der Krankenkassen in Anspruch genommen werden – eine Schuldenfalle entsteht.
Vor zwei Monaten wandte sich Schreiber schließlich zusammen mit Heinz Hermann Flint, Fachberater Soziale Dienste SKM gGmbh, an seine Krankenkasse und beantragte den Erlass seiner Schulden. Mit Erfolg – er muss nun keine Beitragsschulden mehr nachzahlen.
„In jedem Fall sollten Betroffene jetzt den Kontakt mit ihrer Krankenkasse aufnehmen“, sagt Jäger. Zwar können nicht in allen Fällen die kompletten Beitragsschulden erlassen werden, aber einige Versicherungen böten auch Finanzierungsmodelle an, wie zum Beispiel Ratenzahlungen. Wer sich erst nach der Frist meldet, kann keinen vollständigen Erlass mehr erhalten.
Ansprechpartner: Christian Jäger, Referent für Armutsfragen, cjaeger@caritas-os.de, 0541 34978-255