Der Tarifausschuss hat heute den Antrag abgelehnt, den Tarifvertrag für Auszubildende in der Pflege für allgemeinverbindlich zu erklären.
Der Direktor des Caritasverbandes für die Diözese Hildesheim e.V., Dr. Hans-Jürgen Marcus, bezieht für die Caritas in Niedersachsen Position: "Die niedersächsischen Caritasverbände bedauern außerordentlich, dass der Tarifvertrag für die Auszubildenden in der Pflege keine Allgemeinverbindlichkeit erlangen konnte. Damit ist eine Chance für die Pflege in Niedersachsen vertan worden."
Im Februar des vergangenen Jahres hatten der Arbeitgeberverband AWO Deutschland e. V., der Diakonische Dienstgeberverband Niedersachsen e. V., die Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes im Bereich des Landesverbandes Niedersachsen GbR, der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e. V. und ver.di einen Tarifvertrag für die Auszubildenden abgeschlossen, der von der Caritas ausdrücklich begrüßt wurde.
Um dem Vertrag allgemeine Gültigkeit zu verleihen, hätten die Tarifkommission dies beschließen müssen.
"Mit dem Vertragsabschluss im Februar 2015 wurde der erste Schritt getan, die Vergütungsbedingungen in der niedersächsischen Altenhilfe auf ein angemessenes Niveau zu heben. Die Einkommenssituation der Auszubildenden wurde verbessert und insgesamt angehoben. Das ist von enormer Bedeutung, wenn man den Beruf der Altenpflege attraktiver machen will. Leider ist dieses Signal heute gedämpft worden," kommentiert Caritasdirektor Hans-Jürgen Marcus das Ergebnis der heutigen Verhandlungen.
Marcus weiter: "Wir hoffen trotzdem, dass der Weg, der im letzten Jahr begonnen wurde, weiter beschritten wird. Was Niedersachsen benötigt, ist ein allgemeiner Tarifvertrag Soziales für die Altenhilfe. Das unterstützen und begleiten wir, damit die Benachteiligung der tariftreuen Träger beendet wird und der Wettbewerb in der Pflege nicht über die niedrigsten Lohnkosten, sondern die beste Qualität geführt wird."
Die Caritasverbände hatten sich an der Ausgestaltung des Ausbildungs-Tarifvertrags im Rahmen der Aktivitäten der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege intensiv beteiligt.
Die Inhalte des Vertrags sind deckungsgleich mit den Vorgaben des Caritas-Tarifwerkes, den "Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas (AVR)." Da die AVR in einem eigenen Verfahren zwischen Mitarbeitern und Arbeitgebern beschlossen werden (dem sogenannten Dritten Weg), kann die Caritas aus formalrechtlichen Gründen den niedersächsischen Tarifvertrag zur Zeit nicht unterzeichnen.
Dr. Hans-Jürgen Marcus unterstreicht jedoch: "Wir unterstützen und begleiten die Verhandlungen positiv, weil wir immer schon nach Tarif bezahlen. Insbesondere im Bereich der Altenhilfe gehören wir in Niedersachsen zur Gruppe der Spitzenzahler."
Die drei niedersächsischen Caritasverbände (Caritasverband für die Diözese Hildesheim, Caritasverband für die Diözese Osnabrück und Landes-Caritasverband für Oldenburg) unterhalten insgesamt 180 stationäre Altenhilfe-Einrichtungen und Pflegedienste mit knapp 6.800 Plätzen. Im Jahr 2014 wurden rund 27.000 Menschen von ca. 8.500 Mitarbeitenden betreut und gepflegt. Die Caritas bildet in den Einrichtungen und Pflegediensten ca. 500 junge Menschen zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger aus.