Ein letztes Mal Weihnachtsbeihilfe für Sozialhilfeempfänger: Anträge
jetzt stellen/Künftig in Pauschale enthalten
Zum letzten Mal können
Sozialhilfeempfänger in diesem Jahr beim Sozialamt einen Antrag auf
Weihnachtsbeihilfe stellen. Darauf weist der Diözesancaritasverband (DiCV)
Osnabrück hin. Die Sätze sind je nach Sozialamt etwas unterschiedlich. In der
Regel werden 60 Euro für den Haushaltsvorstand und 30 bis 40 Euro für weitere
Haushaltsangehörige bewilligt, damit ein Weihnachtsbaum beschafft werden kann
und darunter auch Geschenke liegen.
Ab 2005 soll es im Zusammenhang mit
der
Hartz
IV-Reform keine gesonderte
Weihnachtsbeihilfe mehr für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe geben.
“Ab Januar werden die Beihilfen automatisch als Pauschale ausgezahlt. Laut
Gesetzgeber sind die Beträge für die Weihnachtsbeihilfe, die es bislang separat
gab, in diese Pauschale hineingerechnet
,”
erklärt Kunigunde
Dallmöller
, Referentin für Allgemeine Soziale
Beratung des DiCV.
Wollen Sozialhilfe- oder
Arbeitslosengeld-II-Empfänger
im Jahr 2005 und danach das
Weihnachtsfest auch mit Geschenken gestalten, müssten sie schon im Januar
anfangen, Rücklagen aus diesen neuen pauschalen Regelsätzen zu bilden. In
diesem Aufschlag von gut 60 Euro pro Monat sind aber auch fast alle übrigen
einmaligen Beihilfen wie beispielsweise das Kleidergeld oder das Geld für die Reparatur
oder den Ersatz von Haushaltsgeräten enthalten.
„Konkret“, so befürchtet Kunigunde
Dallmöller
, „werden die 60 Euro in vielen Familien nicht
ausreichen, um damit für ein neues Paar Schuhe oder eine Waschmaschinenreparatur
zu sparen und noch etwas für Weihnachten zurückzulegen.“ Im Klartext: Wenn im
nächsten Jahr der Herd kaputt geht, dürften Weihnachtsgeschenke für Sozialhilfeempfänger
ausfallen.