Glossar: Sozialrecht
Kindergartenplatz, Rechtsanspruch auf
Seit dem 1. August 2013 hat jedes Kind zwischen dem ersten und dem dritten Lebensjahr einen Anspruch auf frühkindliche Förderung insbesondere in einer Kindertageseinrichtung ("Kita"). Der Anspruch ist in § 24 Abs. 2 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) geregelt. Er richtet sich gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dies sind je nach der Ausgestaltung im Landesrecht die Landkreise oder kreisfreien Gemeinden.