Springe zum Hauptinhalt
Arrow Online-Beratung
Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Öffne die Lasche für weitere Informationen zu caritas.de'
close
Caritas Deutschland
Caritas international
Adressen
Umkreissuche
Jobs
Umkreissuche
Kampagne
English
Facebook caritas.de YouTube caritas.de Instagram caritas.de Linkedin caritas.de
close
Kostenlos, anonym und sicher!

Sie benötigen Hilfe?

  • Allgemeine Sozialberatung
  • Aus-/Rück- und Weiterwanderung
  • Behinderung und psychische Beeinträchtigung
  • Eltern und Familie
  • HIV und Aids
  • Hospiz- und Palliativberatung
  • Jungen- und Männerberatung
  • Kinder und Jugendliche
  • Kinder- und Jugend-Reha
  • Kuren für Mütter und Väter
  • Leben im Alter
  • Migration
  • Rechtliche Betreuung und Vorsorge
  • Schulden
  • Schwangerschaft
  • Straffälligkeit
  • Sucht
  • Trauerberatung
  • U25 Suizidprävention
  • Übergang von Schule zu Beruf

Sie wollen wissen, wie die Online-Beratung funktioniert?

Inhalte filtern nach Thema
Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'aria-labelledby="header_logo_text"'
Caritasverband
für die Diözese
Osnabrück e.V.
  • Caritas im Bistum Osnabrück
    • Unsere Themen
    • Caritas-Kampagnen
    • Migration und Integration
    • Leben im Alter
    • Mein Leben ohne Sucht
    • Leben mit Behinderung
    • Familie und Schwangerschaft
    • Kinder und Jugendliche
    • Gesundheit, Pflege, Erholung
    • Wohnungslosenhilfe
    • Globale Nachbarn
    • Zukunft trotz Schulden
    • Wege aus der Arbeitslosigkeit
    • Energiekrise
    • Beratung und Hilfe
    • Alle Beratungsstellen im Überblick
    • Für Unternehmen
    • Spenden
    • Jetzt spenden!
    • Mitwirken
    • Karriere
    • Vor Ort
    • Über uns
    • Unsere Struktur
    • Ansprechpersonen
    • Fachverbände
    • Presse
    Close
  • Karriere bei der Caritas
    • Stellenbörse
    • Das bieten wir Ihnen
    • Was verdient man bei der Caritas?
    • Soziale Berufe
    • Freiwilligendienst
    • Freiwilligenstipendium
    • Praktikum
    • Berufsanerkennungsjahr
    • Studium
    • Deutschlandstipendium Hochschule OS
    • Deutschlandstipendium Hochschule Emden/Leer
    • Berufsanerkennungsjahr
    • Arbeitgeber Caritas
    • Geistliches Programm
    • Ansprechpartner für Mitarbeitende
    • Leitfaden Schul- und Hochschulkooperationen
    • Weiterbildung
    • Hinweisgeber-Portal
    Close
  • Caritas vor Ort
    • Grafschaft Bentheim
    • Landkreise Diepholz und Nienburg
    • Ostfriesland
    • Stadt und Landkreis Osnabrück
    • Emsland
    • Bremen
    Close
  • Caritas Jahreskampagnen
Suche
Home
Filter
  • Caritas im Bistum Osnabrück
    • Unsere Themen
      • Caritas-Kampagnen
      • Migration und Integration
      • Leben im Alter
      • Mein Leben ohne Sucht
      • Leben mit Behinderung
      • Familie und Schwangerschaft
      • Kinder und Jugendliche
      • Gesundheit, Pflege, Erholung
      • Wohnungslosenhilfe
      • Globale Nachbarn
      • Zukunft trotz Schulden
      • Wege aus der Arbeitslosigkeit
      • Energiekrise
    • Beratung und Hilfe
      • Alle Beratungsstellen im Überblick
    • Für Unternehmen
    • Spenden
      • Jetzt spenden!
    • Mitwirken
    • Karriere
    • Vor Ort
    • Über uns
      • Unsere Struktur
      • Ansprechpersonen
      • Fachverbände
    • Presse
  • Karriere bei der Caritas
    • Stellenbörse
    • Das bieten wir Ihnen
      • Was verdient man bei der Caritas?
    • Soziale Berufe
    • Freiwilligendienst
      • Freiwilligenstipendium
    • Praktikum
    • Berufsanerkennungsjahr
    • Studium
      • Deutschlandstipendium Hochschule OS
      • Deutschlandstipendium Hochschule Emden/Leer
      • Berufsanerkennungsjahr
    • Arbeitgeber Caritas
      • Geistliches Programm
      • Ansprechpartner für Mitarbeitende
        • Mitarbeitervertretung
        • Schlichtungsstelle
        • Caritas-Seelsorger
        • Suchtbeauftragter
        • Aktiv gegen Missbrauch und Gewalt
      • Leitfaden Schul- und Hochschulkooperationen
      • Weiterbildung
      • Hinweisgeber-Portal
  • Caritas vor Ort
    • Grafschaft Bentheim
    • Landkreise Diepholz und Nienburg
    • Ostfriesland
    • Stadt und Landkreis Osnabrück
    • Emsland
    • Bremen
  • Caritas Jahreskampagnen
  • Sie sind hier:
  • Startseite Caritas im Bistum Osnabrück
  • Glossar
Fehler melden Eintrag vorschlagen
Glossar: Sozialrecht

Ermessen

Hat die Behörde - wenn die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind - auf der Rechtsfolgenseite einer Norm die Wahl zwischen verschiedenen Handlungsmöglichkeiten, spricht man von Ermessen. Im Gesetz steht dann beispielsweise "der Sozialhilfeträger kann die Kosten übernehmen".

Es wird zwischen Auswahlermessen und Entschließungsermessen unterschieden. Beim Entschließungsermessen kann die Behörde entscheiden, ob sie überhaupt tätig wird. Beim Auswahlermessen kann sie wählen, in welcher Form sie handelt oder an wen sie sich richtet. Sie muss jedoch darauf achten, dass die äußeren Grenzen des Ermessens eingehalten werden.

Bei einer Ermessensentscheidung prüft das Gericht nicht, ob eine andere Entscheidung sinnvoller gewesen wäre. Das Gericht prüft nur, ob das Ermessen rechtmäßig ausgeübt wurde. Das ist der Fall, wenn keine Ermessensfehler vorliegen. Es können folgende Ermessensfehler vorliegen:

  • Ein Ermessensnichtgebrauch liegt vor, wenn die Behörde von ihrem Ermessen keinen Gebrauch macht, weil sie zum Beispiel denkt, dass ihr kein Ermessen zustehen würde.
  • Eine Ermessensüberschreitung ist gegeben, wenn die Behörde zum Beispiel eine Ermessensentscheidung trifft, die von der Norm als Rechtsfolge so nicht vorgesehen ist.
  • Eine Ermessensunterschreitung liegt vor, wenn die Behörde irrtümlich meint, sie könne eine bestimmte Rechtsfolge nicht anordnen, weil diese nach der Norm nicht zulässig sei.
  • Ermessensfehlgebrauch ist zu bejahen, wenn sich die Behörde bei ihrer Entscheidung zum Beispiel von sachfremden Erwägungen leiten lässt oder für die Ermessensausübung relevante Gesichtspunkte gar nicht berücksichtigt.

Der Gegensatz zur Ermessensentscheidung ist die gebundene Entscheidung. Hier schreibt die Norm für das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen eine bestimmte Rechtsfolge vor. Im Gesetz steht dann beispielsweise "der Sozialhilfeträger muss/hat die Kosten (zu) übernehmen." Die Behörde hat keinen Spielraum.

 

Weitere Links zum Thema

  • Verwandte Einträge
Verwandte Einträge

Beurteilungsspielraum

Glossar

Es ist ein Fehler aufgetreten.

{{l}}

  • {{e.Title}}
Facebook caritas-os.de Instagram caritas-os.de
nach oben

Themen

  • Familie und Schwangerschaft
  • Leben im Alter
  • Migration und Integration
  • Gesundheit, Pflege, Erholung
  • Wohnungslosenhilfe
  • Leben mit Behinderung
  • Mein Leben ohne Sucht
  • Zukunft trotz Schulden
  • Wege aus der Arbeitslosigkeit
  • Kinder und Jugendliche

Hilfebereiche

  • Allgemeine Soziale Beratung
  • Alter und Pflege
  • Arbeitslosigkeit
  • Behinderung
  • Familiäre Probleme
  • Häusliche Gewalt
  • Kinder und Jugendliche
  • Krankheit
  • Kur und Erholung
  • Migration und Integration
  • Psychische Erkrankung
  • Rechtliche Betreuung
  • Schwangerschaft
  • Sucht und Abhängigkeit
  • Verschuldung
  • Wohnungslosigkeit

Mitwirken

  • Arbeit und Ausbildung
  • Praktikum und Freiwilligendienst
  • Engagieren Sie sich
  • Spenden Sie
  • Sonnenschein-Preis

Caritas vor Ort

  • Einrichtungen und Dienste
  • Stadt und Landkreis Osnabrück
  • Emsland
  • Grafschaft Bentheim
  • Landkreise Diepholz und Nienburg (links der Weser)
  • Ostfriesland

Über uns

  • Über uns
  • Unsere Struktur
  • Andere über uns
  • Eckpunkte unserer christlichen Identität
  • Caritas in Niedersachsen
  • Unsere Fachverbände

Service

  • Impressum
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Stellenbörse
  • Engagementbörse
  • Spendenprojekte
  • Presse
  • Alle Meldungen
  • Newsletter
  • Glossar
  • Suche
  • www.caridate.de
Cookies verwalten
Datenschutz
Impressum
  • Datenschutz: www.caritas-os.de/datenschutz
  • Impressum: www.caritas-os.de/impressum
Copyright © caritas 2025