Die Ärztinnen und Ärzte der katholischen Krankenhäuser in Niedersachsen und Bremen erhalten rückwirkend zum 1.1.2020 eine Gehalterhöhung von 6,64 Prozent. Das gibt Werner Negwer, Sprecher der Dienstgeberseite der Regionalkommission Nord als Ergebnis der aktuellen Tarifverhandlungen bekannt.
"Wir haben damit das Ergebnis übernommen, das am 18. Juni auf Bundesebene nach langen Verhandlungen vereinbart wurde. Diese Steigerung und weitere Regelungen, die vor allem für kleinere Häuser enorm wichtig sind, schaffen Sicherheit bis Ende 2021", unterstreicht Negwer.
Für die Dienstgeberseite war wichtig, eine Bereitschaftsdienstregelung für kleine Organisationseinheiten zu schaffen. In kleinen Organisationseinheiten können nun durch Dienstvereinbarung bis zu sieben Bereitschaftsdienste pro Monat geleistet werden. Zur Vermeidung der Gefährdung der Patientensicherheit können darüber hinaus weitere Dienste angeordnet werden. Ab mehr als vier Bereitschaftsdiensten im Kalendermonat erhöht sich für jede darüber hinaus geleistete Bereitschaftsdienststunde der allgemeine Zuschlag zum Bereitschaftsdienst um 5 Prozentpunkte.
Im Januar 2021 erhalten grundsätzlich alle Ärzte zudem eine Einmalzahlung in Höhe von 700 Euro.
Werner Negwer betont, dass der Abschluss ein Kompromiss ist, der in einer unsicheren Zeit gefunden wurde: "Wir wissen nicht, wie sich die wirtschaftliche Situation für die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen entwickeln wird, da die Coronakrise noch nicht ausgestanden ist. Mit diesem Abschluss geben wir jedoch ein Signal, dass katholische Arbeitgeber für Medizinerinnen und Mediziner auch zukünftig attraktive Rahmenbedingungen schaffen."
Vom Abschluss betroffen sind ca. 3.000 Ärztinnen und Ärzte in Niedersachsen und Bremen.
Hintergrund
Die Regionalkommission Nord ist mit je sieben Vertretern der Dienstgeberseite und der Dienstnehmerseite besetzt. Sie verhandelt und beschließt die Vergütungen und den Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit sowie des Erholungsurlaubs für die rund 46.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen und Diensten der Caritas in der Region Nord mit den Bundesländern Niedersachsen und Bremen. Dazu gehören die Bistümer Hildesheim und Osnabrück sowie der Offizialatsbezirk Oldenburg. Beschlüsse müssen mit einer ¾-Mehrheit getroffen werden.