Damit liegen wir auch im Vergleich zu traditionell hochbezahlten Branchen auf einem der vordersten Plätze.
Entgegen dem bundesweiten Trend der rückläufigen Zahl der Auszubildenden in vielen Branchen ist die Auszubildendenzahl im Bereich der Pflege gestiegen. 2021 haben mehr als 61.000 Personen die Ausbildung zur Pflegefachkraft begonnen. Das waren sieben Prozent mehr als 2020. Die Caritas ist wichtiger Ausbildungsträger in diesem Bereich und bietet derzeit für rund 300.000 Beschäftigte in Pflegeberufen einen sicheren und attraktiven Arbeitsplatz. Die Entwicklung der Beschäftigungsstruktur im Pflegebereich spiegelt sich auch im bundesweiten Kontext wider. Trotz Pandemie ist in den letzten Jahren die Zahl der Pflegebeschäftigten in Deutschland um 14 Prozent gestiegen. Bezogen auf alle Beschäftigten lag der Anstieg bei acht Prozent.
Die hohen Auszubildenden- und Beschäftigtenzahlen im Pflegebereich sind nicht zuletzt zurückzuführen auf die attraktive Ausbildungsvergütung der Caritas, und das ist deshalb so erfreulich, weil wir Ausbildung nicht nur als Selbstzweck sehen, um unsere Einrichtungen mit ausreichend Personal versorgt zu wissen, sondern weil es auch eine gesellschaftliche Aufgabe ist. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Frage der Refinanzierung für die Einrichtungen nicht nur der Pflegeausbildung, sondern auch der vielen neuen Ausbildungsformen geklärt ist. Es bleibt unsere Aufgabe, diese Herausforderung auch in Zukunft gemeinsam mit den Caritas-Diensten und -Einrichtungen anzupacken und zu meistern.
Auch beim dualen Hebammenstudium hat die Caritas eine Führungsrolle inne. Sie hat die Akademisierung dieser Ausbildung vorangetrieben und diese als erste tariflich umgesetzt. Das bedeutet für werdende Geburtshelferinnen und -helfer, dass entgegen der früheren selbst zu zahlenden schulischen inzwischen eine akademische und vergütete Ausbildung absolviert werden kann. Die Caritas hat zudem als bisher einzige Anbieterin die praxisintegrierten dualen Studiengänge insbesondere auch der hochschulischen Pflegeausbildung mit bezahlten Ausbildungsverträgen geregelt. Auch hier sollte die Refinanzierung, vor allem aber auch die begleitende Organisation der Hochschulen gesichert sein."
Alle Informationen zur Ausbildungsvergütung bei der Caritas bieten die Faktenblätter der Caritas-Dienstgeber.
Über die Arbeitsrechtliche Kommission
Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen und Diensten des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AVR) fest. Die AK Caritas ist paritätisch mit Vertreterinnen der Dienstgeberseite (Arbeitgeber) und Dienstnehmerinnen (Mitarbeitende) besetzt und regelt die Arbeitsbedingungen für über 650.000 hauptberufliche Mitarbeitende in bundesweit ca. 25.000 caritativen Einrichtungen und Diensten. Alle Informationen zur Ausbildungsvergütung bei der Caritas bieten die Faktenblätter der Caritas-Dienstgeber.