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Pressemitteilung

Mütter-Kuren durchbrechen Teufelskreise

Caritas: Kuren auch für Bedürftige noch möglich

Erschienen am:

17.03.2004

  • Beschreibung
Beschreibung

Osnabrück. Mütter, die Sozialhilfe empfangen, sind verunsichert, ob sie noch eine Mutter- oder Mutter-Kind-Kur beantragen können und die fälligen Zuzahlungen leisten können. Der Caritasverband macht deshalb darauf aufmerksam, dass diese Kurmaßnahmen auch für Sozialhilfeempfängerinnen und für Geringverdienende noch immer möglich sind. Gleichzeitig fordert Kunigunde Dallmöller , Referentin des Caritasverbandes für die Diözese Osnabrück e.V. im Fachbereich Familien, Kuren und Erholung, dass die Zuzahlung für Sozialhilfeempfänger und Geringverdiener grundsätzlich aufgehoben werden muss.

 

Seit Anfang des Jahres müssen auch Sozialhilfeempfängerinnen eine Zuzahlung leisten, wenn sie eine Mütter-Kur oder eine Mutter-Kind-Kur absolvieren. Die seit Januar geltende Gesundheitsreform sieht pro Tag einer dreiwöchigen Kur eine Zuzahlung von 10 EUR vor, die zu Beginn gezahlt werden muss – es werden also 220 EUR fällig. Da Sozialhilfeempfänger allerdings nicht mehr als 71,04 EUR pro Jahr als Eigenleistung erbringen müssen, erhalten die betroffenen Frauen später das zuviel gezahlte Geld von ihrer Krankenkasse zurück.

Kunigunde Dallmöller schätzt diese Veränderung als erhebliche Verschlechterung ein: „Wir erleben in unseren Beratungsstellen eine hohe Verunsicherung bei den Müttern. Wenn jemand Sozialhilfe erhält, ist es für ihn unmöglich, 220 Euro vorzustrecken. Selbst 71,04 Euro sind für Sozialhilfeempfänger nicht zu bewältigen, wenn sie auf einen Schlag gezahlt werden müssen.“ Laut Frau Dallmöller und ihren Kolleginnen in den Beratungsstellen sind die Beratungszahlen seit Anfang des Jahres zwar nicht rückläufig, der Beratungsaufwand ist jedoch erheblich gestiegen.  

Caritas-Kurberaterin Gisela Bonhaus macht nachdrücklich auf die fatalen Folgen aufmerksam, die die veränderten Zuzahlungsregelungen haben können: „Gerade in Familien, die nur sehr wenig Geld zur Verfügung haben, ist der psychische Druck der Frauen sehr hoch. Wir können mit unserer Beratungserfahrung bestätigen, was viele wissenschaftliche Untersuchungen belegen: Armut und Krankheit gehen Hand in Hand.“

Werden Mütter krank, so Frau Bonhaus, entwickelt sich oft ein Teufelskreis: „Mütter, die in der Regel die Last des Haushaltes und der Kinderversorgung tragen, können keinen Urlaub nehmen. Werden sie krank, bleibt Arbeit liegen, der psychische Druck steigt, Erkrankungen werden oft nicht auskuriert, die Atmosphäre in der Familie wird schlechter, die Belastungsgrenze der Frauen sinken weiter usw.“ Deshalb, so die Beraterin, ist es wichtig, frühzeitig diese Spirale zu durchbrechen.

Eine Mütter-Kur ist ein sehr wirkungsvoller Weg, Kraft zu sammeln und die Gesundheit einer Mutter langfristig zu stabilisieren. Aus diesem Grund finanzieren auch die Krankenkassen eine Kur   - fachlich genau: eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme – in voller Höhe, abgesehen von der gesetzlichen Zuzahlung. „Wenn hier nun Verunsicherungen für Frauen mit geringem Einkommen entstehen, wäre das ein fatales Zeichen“, betont Gisela Bonhaus.

 

Kunigunde Dallmöller unterstreicht deshalb, dass auch für Familien mit finanziell schwieriger Situation eine Kur weiterhin möglich ist. „Bislang haben wir immer einen Weg gefunden, dass auch Sozialhilfeempfängerinnen eine bewilligte Kur antreten konnten.“ Unter anderem können im Härtefall auch Gelder zur Überbrückung eingesetzt werden, die bei der Sammlung des Müttergenesungswerkes gespendet wurden. Die Caritasreferentin betont, dass eine sehr gute Zusammenarbeit mit einigen Krankenkassen dazu beiträgt, Lösungen auch dann zu finden, wenn eine Mutter nicht in der Lage ist, die Zuzahlung sofort zu leisten.

Die Fachreferentin fordert jedoch, dass die Zuzahlung zu medizinischen Leistungen für Sozialhilfeempfänger und Geringverdiener wieder aufgehoben werden muss – „sonst werden viele von ihnen weniger für ihre Gesundheit tun. Armut und Krankheit dürfen kein Doppelschicksal sein!“

 

Im vergangenen Jahr wurden in den 14 Beratungsstellen der Caritas im Bistum Osnabrück 2841 Frauen beraten. Von den 1265 Müttern, die in eine Kur vermittelt wurden, waren 319 von einer Zuzahlung befreit, weil ihr Einkommen zu gering war.

 

 

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