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Pressemitteilung

Gewalt gegen Frauen ist Alltag – und das Hilfesystem bleibt im Notbetrieb

Dortmund, 25.11.2025. Am Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt an Frauen macht der SkF Gesamtverein e.V. darauf aufmerksam, dass Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder in Deutschland weiterhin dramatische Ausmaße hat – und dass das Hilfesystem trotz des Gewalthilfegesetzes strukturell unterfinanziert bleibt.

Erschienen am:

25.11.2025

  • Beschreibung
Beschreibung

SkF fordert verlässliche Finanzierung, bedarfsgerechten Ausbau und konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention

Dortmund, 25.11.2025. Am Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt an Frauen macht der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Gesamtverein e.V. darauf aufmerksam, dass Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder in Deutschland weiterhin dramatische Ausmaße hat - und dass das Hilfesystem trotz des Gewalthilfegesetzes strukturell unterfinanziert bleibt.

Aktuelle Lage: Gewalt auf Höchststand, Frauen und Kinder besonders betroffen

Laut dem aktuellen BKA-Lagebild "Häusliche Gewalt 2024" sind die Opferzahlen erneut gestiegen (3,8 %). Allein im Hellfeld wurden 265.924 Opfer Häuslicher Gewalt registriert, 308 Frauen und Mädchen wurden im vergangenen Jahr getötet. 
Auch sämtliche Formen von Gewalt gegen Frauen - sei es sexualisierte Gewalt, körperliche Gewalt im Partnerschaftsverhältnis oder Häusliche Gewalt - bleiben besorgniserregend hoch.

"Diese Zahlen zeigen: Gewalt gegen Frauen ist keine Ausnahme, sie ist Alltag. Und sie zerstört Leben - das der Frauen ebenso wie das ihrer Kinder", so die Vorständin  des SkF Gesamtverein, Yvonne Fritz.

Hilfesystem massiv unterfinanziert: Schutzangebot hinkt deutlich hinterher

Trotz der dokumentierten Zahlen hinkt das Hilfesystem hinterher: Es fehlt an Schutzplätzen, Fachpersonal, spezialisierten Angeboten für traumatisierte Kinder und vulnerablen Zielgruppen. Es fehlen nach wie vor über 12.000 Schutz- bzw. Frauenhausplätze. Menschen mit Behinderung, geflüchtete Frauen und Frauen mit Kindern finden oftmals keinen adäquaten Platz oder müssen weit weg untergebracht werden. Fachberatungsstellen und Angebote für Kinder, die Gewalt miterlebt haben, sind chronisch unterfinanziert.

Gewalthilfegesetz: Wichtig - aber kein Freibrief für Rückzug der Kommunen und Sparpläne für Länder

Mit dem Gewalthilfegesetz steigt der Bund erstmals in die Finanzierung von Schutz- und Hilfesystemen ein - mit insgesamt 2,6 Milliarden Euro bis 2036 und einem Rechtsanspruch auf einen Schutzplatz ab 2032. Gleichzeitig bleiben die laufenden Kosten weitgehend bei Ländern und Kommunen. Der SkF warnt davor, dass Kommunen ihre bisherigen Finanzierungsleistungen mit Verweis auf das Gesetz kürzen oder einstellen. Das Gesetz darf nicht als Vorwand dienen, kommunale Mittel zu streichen - sonst vergrößern sich die Schutzlücken.

Kinder und besonders vulnerable Gruppen im Blick

Kinder sind nicht "nur" Zeugen von Gewalt - sie sind eigenständige Opfer mit traumatischen Folgen. Zudem sind besonders vulnerable Gruppen stark betroffen: Geflüchtete Frauen, TIN-Personen, Frauen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen oder wohnungslose Frauen.
Diese Gruppen haben oft keinen oder nur eingeschränkten Zugang zu Schutzstrukturen - z. B. sind Frauenhäuser nicht barrierefrei oder die Aufnahme erfolgt nur unter Bedingungen, die Betroffene nicht erfüllen können.

Es fehlt nicht nur Geld - es fehlt ein Gesamtkonzept

Gewalt gegen Frauen und Kinder ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem. Die Umsetzung der Istanbul‑Konvention verlangt ein umfassendes System, das Prävention, Schutz, Täterarbeit und Strafverfolgung verknüpft. Der SkF fordert deshalb:

  1. Verlässliche und ausreichende Finanzierung des Hilfesystems - Schutzräume, Fachpersonal, Kinder- und Traumaarbeit, Angebote für vulnerable Gruppen.
  2. Prävention und Aufklärung - flächendeckende Unterrichtsreihen in Schulen, bundesweite Kampagnen, frühzeitige Interventionen.
  3. Täterarbeit systematisch ausbauen - verpflichtende Programme, die im Gewaltschutzkonzept verankert sind, bundesweite Qualitätsstandards.
  4. Konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention - insbesondere im Sorge- und Umgangsrecht - Sicherheit von Frauen und Kindern muss Vorrang haben vor Kontinuität von Umgang.
  5. Gesamtgesellschaftliche Verantwortung stärken - ein nationales Gewaltschutzkonzept mit klaren Zielen, Zuständigkeiten, Zeitplänen und Ressourcen; Beteiligung von Fachverbänden, Betroffenenvertreterinnen und Zivilgesellschaft.

"Gewaltschutz ist keine freiwillige Aufgabe, sondern eine staatliche Pflicht und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe", so die Referentin für Gewaltschutz Dr. Katharina van Elten vom SkF Gesamtverein e.V., "die aktuellen BKA-Zahlen zeigen das Ausmaß - jetzt braucht es den politischen Willen, das Hilfesystem und die Prävention endlich auf die Wirklichkeit auszurichten."


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„Gewalt gegen Frauen ist Alltag – und das Hilfesystem bleibt im Notbetrieb“

„Gewalt gegen Frauen ist Alltag – und das Hilfesystem bleibt im Notbetrieb“ SkF fordert verlässliche Finanzierung, bedarfsgerechten Ausbau und konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention.
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