Zahnarztbesuch zu Hause möglich
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) informieren gemeinsam in Form eines Flyers über die neuen zahnärztlichen Versorgungsangebote, die pflegebedürftigen Menschen durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zur Verfügung stehen.
Möglichkeiten der zahnmedizinischen Betreuung zu Hause
GKV-Versicherte können den Besuch eines Zahnarztes zu Hause dann in Anspruch nehmen, wenn sie nicht mehr selbst in der Lage sind, eine Praxis aufzusuchen. Der Zahnarzt kann in solchen Fällen dann zunächst eine umfassende Eingangsuntersuchung durchführen, Prothesen bei Bedarf anpassen, Zahnbeläge entfernen oder pflegende Angehörige und Pflegepersonal über die Handhabung von Zahnersatz informieren.
- Den Flyer "Vorsorge ist unser Anliegen - Zahnärztliche Betreuung zu Hause für Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung" können sie hier herunterladen.
- Druckexemplare des Flyers können kostenfrei online über die Datenbank der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) angefordert werden: https://www3.kzbv.de/pflegeflyer-bestellung.