BAföG-Fonds für Asylsuchende
Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung haben Anspruch auf bestimmte staatliche Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts.
Wenn ein Asylsuchender eine Ausbildung beginnt, hat er in der Regel keinen Anspruch auf BAFöG oder Berufsausbildungshilfe (BAB). Für die ersten 15 Monate kann er noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Anschließend hat er jedoch während einer Ausbildung keinen Anspruch auf staatliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. In dieser Situation hilft der BAFöG-Fonds.
Unser BAföG-Fonds hilft Geflüchteten, die in der Diözese Osnabrück leben dabei, diese BAföG-Lücke zu schließen und ihre Ausbildung abzuschließen. Er unterstützt einzelmaßnahmen die der Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung dienen. Die Grundlage des Fonds wurde 2015 durch eine Spende von Rita Süssmuth über 20.000 Euro gelegt,
Spenden können auf das Konto des Caritasverbandes Osnabrück bei der Darlehnskasse im Bistum Münster, IBAN DE20 4006 0265 1101 5005 00, BIC GENODEM1DKM überwiesen werden, Stichwort BAFöG-Fonds für Asylsuchende.
Wenn Sie Fragen zu einer Förderung durch den BAFöG-Fonds haben, steht Ihnen Margret Pues als Ansprechpartnerin zur Verfügung: Telefon: 0541 349698-21, Mail: MPues@caritas-os.de