Personenzentrierung – Was verstehen wir als Angehörige darunter?
Die Frage, was wir Angehörigen unter diesem Begriff verstehen, ist entscheidend wichtig, um für die anstehenden Verhandlungen über den neuen Landesrahmenvertrag eine klare Position beziehen zu können. Schließlich werden hier die Weichen für die von uns vertretenen Menschen mit Behinderungen gestellt, wie viel Wunsch- und Wahlrecht in der Praxis umsetzbar sein wird.
Wir haben uns orientiert an Beispielen verschiedener Gesprächsleitfäden zur Teilhabeplanung und haben dabei auch über die Grenzen Niedersachsens geblickt. Die Schwierigkeit liegt darin, dass wir bisher nur eine Komplexpauschale kennen und diese zukünftig in Fachleistungsstunden und Hilfe zum Leben aufgeteilt wird. Außerdem werden die Lebensbereiche zukünftig nach dem ICF-Schlüssel strukturiert. Manche Zuordnung muss da neu gefunden werden.
Herausgekommen ist eine Arbeitsliste mit Aktivitäten, für die wir jetzt festlegen, welche davon ausschließlich individuell zu planen sind und welche auf freiwilliger Basis gepoolt werden könnten.
Unsere Ideen dazu stellen wir auch dem Angehörigenbeirat im CBP zu Verfügung.
Außerdem haben wir als LACB Niedersachsen einen Sitz in der Arbeitsgemeinschaft gemäß §94 Abs. 4 SGB IX bei Frau Ministerin Rundt beantragt. In dieser Arbeitsgemeinschaft soll es um die Förderung und Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe gehen.
Text: Christine Tinnefeld (Sprecherin LACB Niedersachsen)
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Angehörigenvertretungen in Caritaseinrichtungen der Behindertenhilfe (LACB) ist die gewählte, ehrenamtliche Vertretung der Eltern und Angehörigen von etwa 20.000 Menschen mit Behinderungen. Besonderes Anliegen ist für uns die Vertretung von schwer- und mehrfach behinderten Menschen, die ihre Wünsche und Anliegen nur schwer oder nicht selber äußern können.
Fragen Sie uns, leiten Sie Ihre Anregungen und Wünsche an die jeweiligen gewählten Vertreter im LACB oder direkt an mich als Sprecherin des Sprecherkreises!