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Der Caritasverband für die Diözese Osnabrück führt jedes Jahr gemeinsam mit den Kirchengemeinden vor Ort die Caritas-Sammlung durch.
45 Prozent der Spenden bleiben in den Pfarrgemeinden. Damit unterstützen die Gemeinden unmittelbar vor Ort Menschen in Not.
55 Prozent fließt in die Hilfeangebote der Caritas. Die Spenden sind eine wichtige Unterstützung für alle Hilfen, die durch staatliche Stellen nicht oder nur zum Teil finanziert werden.
Wichtigste Finanzquelle der Kirche sind die Abgaben ihrer Mitglieder: die Kirchensteuer. Hinzu kommen Spenden und Kollekten. Außerdem zahlen die Bundesländer mit Ausnahme von Bremen und Hamburg den beiden christlichen Kirchen in Deutschland finanzielle Zuwendungen für Enteignungen im 19. Jahrhundert. Diese Gelder dienen zum Teil auch der Bezahlung von Bischöfen und Domgeistlichen. Eine weitere Finanzquelle sind Vermögenserträge u.a. aus Immobilienbesitz. Allerdings sichert allein das Vermögen der Kirche nicht die Erfüllung ihrer Aufgaben, da kein ausreichender Kapitalstock vorhanden ist. Das Vermögen besteht im Wesentlichen aus Kirchen, Pfarrhäusern und Gemeindezentren. Die Bistümer veröffentlichen Angaben zu ihren Haushalten u.a. auf ihren Internetseiten, so dass dort die wesentlichen Einnahme- und Ausgabeposten des Bistumshaushalts einsehbar sind. Das Bistum Osnabrück veröffentlicht auch den Haushalt des "Bischöflichen Stuhls". Zu dessen "Vermögen" zählt etwa die Wärmestube in Osnabrück und die Don Bosco katholische Jugendhilfe.
Die Kirchensteuer ist ein Finanzbeitrag der Kirchenmitglieder für ihre Kirche. Sie ist keine staatliche Subvention, sondern ein Mittel der Selbstfinanzierung der Kirche durch ihre Mitglieder. Die Kirchensteuer beträgt in der Regel neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer (in einigen Bundesländern acht Prozent). Sie wird über das Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben. Der Staat erhält für diesen Dienst eine Bezahlung von den Kirchen: zwischen zwei und vier Prozent des Steueraufkommens. Wichtig ist auch: Nur etwa 30 Prozent der Kirchenmitglieder zahlen überhaupt Kirchensteuer. Keine Kirchensteuer zahlen in der Regel Schülerinnen und Schüler, Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie Personen mit geringem oder keinem zu versteuerndem Einkommen.
Das Geld, das im Bistum Osnabrück bei den Haussammlungen gespendet wird, geht an die Caritasarbeit vor Ort und in die Region. 55 Prozent der Erlöse kommen dem jeweiligen regionalen Caritasverband zugute. 45 Prozent stehen für die sozialen Aufgaben der Pfarrcaritas zur Verfügung. Die Spenden dürfen ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke verwendet werden. Damit werden Einzelpersonen und Familien in Not unterstützt oder sie dienen als Zuschüsse zu Kinderkuren, Mütterkuren, Ferienfreizeiten für Jugendliche und Seniorenerholungen. Die Caritas Regionalverbände setzen die Spenden dort ein, wo es am dringendsten gebraucht wird. Insbesondere für die Beratung und Begleitung von Menschen. Der Ansatz ist hier Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten.
Für die Linderung der Not, die von staatlichen oder anderen Zuschüssen (Kranken- und Pflegeversicherungen) nicht abgedeckt wird, braucht die Caritas Spenden. Insbesondere für neue Herausforderungen, wie Bildungsteilhabe von Kindern und Jugendlichen, Mittagstische und Angebote für Familien in der Suchthilfe. Diese werden von öffentlichen Geldern entweder gar nicht oder nur teilweise finanziert. Ein großer Teil der Spenden wird insbesondere auch für den gestiegenen Bedarf der sozialen Beratung und direkten finanziellen Hilfen benötigt. Auch können viele gesetzlich soziale Dienstleistungen nur mit Hilfe eines kirchlichen Eigenanteils realisiert werden (z. B. Kindertagesstätten oder Hilfen für Menschen in besonderen Lebenslagen, wie wohnungslose Menschen).
Das System der sozialen Dienste in Deutschland folgt dem im Grundgesetz festgeschriebenen Sozialstaatsgebot. Der Sozialstaat ist nach dem Prinzip der Subsidiarität gestaltet. Das heißt, dass in erster Linie die freien und nichtstaatlichen Wohlfahrtsverbände Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Diakonie, Jüdischer Wohlfahrtsverband und die Deutsche Caritas - Betreiber von sozialen Diensten sein sollen und erst nachrangig der Staat. Dieser schafft die Rahmenbedingungen. Die sozialen Dienstleistungen werden sowohl von frei-gemeinnützigen Trägern als auch von privat-gewerblichen Trägern angeboten. Die kirchlichen Anbieter, Caritas und Diakonie, arbeiten unter den gleichen finanziellen Rahmenbedingungen, die auch für andere gemeinnützige Träger (Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz etc.) gelten. Da die Finanzierungsregeln bei Aufgaben im staatlichen Auftrag für alle gleich sind, gibt es keine Privilegierung kirchlicher Träger.
Die Caritas ist gemeinnützig tätig. Falls ein Überschuss erwirtschaftet wird, muss er für die satzungsgemäßen Zwecke des Trägers verwandt werden. Eine Entnahme für fremde Zwecke ist verboten. Aus den Angeboten der Kirche werden also nicht Überschüsse für die Kirchen erzielt. Im Gegenteil werden aus kirchlichen Mitteln (Kirchensteuer, Spenden) soziale Dienste finanziell ermöglicht. Neue dringende Hilfeangebote können oftmals nur über einen Anteil von Eigenmitteln wie Spenden finanziert werden. Oft mobilisieren kirchliche Dienste Kräfte für die Allgemeinheit, vor allem in Form von ehrenamtlicher Arbeit, aber auch von Spenden. Diese Leistungen entlasten den Staat erheblich und stellen eine beachtliche Leistung der Gläubigen an die Gesamtgesellschaft dar. Letztlich profitiert der Staat von der Kirche und von den in der Religiosität begründeten Haltungen seiner Bürger - zum Beispiel Besuchsdienste und Patenschaften.
Ja, bis zu 10 Prozent der Spende gehen in die Verwaltung. Denn eine Spendenaktion benötigt immer auch entsprechende Ressourcen - zum Beispiel Druckkosten, Entwurf und Koordinierung der Spendenaktion. Der Abzug bezieht sich immer auf den Erlösanteil der Caritassammlung der Pfarrei (45%) oder des regionalen Caritasverbandes (55%). Somit trägt jeder beteiligte Partner seinen verhältnismäßigen Anteil an den Kosten.
Das DZI - Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen erlaubt eine Werbungs- und Verwaltungskostenberechnung bis zu 30 Prozent der Spendeneinnahmen. Die Bewertung lautet: 0-10 Prozent (niedrig), 10-20 Prozent (angemessen), 20-30 Prozent (vertretbar).
Somit sind die in Bezug der Caritassammlung entstehenden Verwaltungskosten weit unter dem erlaubten Rahmen des DZI. Grundsätzlich wird immer das Ziel verfolgt, nur geringe Kosten durch sparsame Bewirtschaftung entstehen zu lassen.