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Pressemitteilung

Kinderrechte müssen ins Grundgesetz

Siegburg, 25.06.2026. Die Mitglieder der Delegiertenversammlung des SkF Gesamtverein unterstützen die vom Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe (BVkE) im Jahr 2025 beschlossene Forderung nach einer Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Erschienen am:

25.06.2026

  • Beschreibung
Beschreibung

Delegiertenversammlung des SkF unterstützt Forderung des BVkE

Siegburg, 25.06.2026. Die Mitglieder der Delegiertenversammlung des Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Gesamtverein unterstützen die vom Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe (BVkE) im Jahr 2025 beschlossene Forderung nach einer Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Forderung wurde heute mit großer Mehrheit zugestimmt. Der SkF Gesamtverein ist Mitglied im Vorstand des BVkE.

Über 80% der SkF Ortsvereine sind in der Kinder- und Jugendhilfe aktiv und kennen die Lebenslagen, die Rechte, Bedarfe und die Wünsche von Kindern und jungen Menschen aus ihrer täglichen Arbeit. Dabei zeigt sich deutlich, dass Kinder zwar rechtlich geschützt sind, ihre Interessen aber im Alltag - etwa bei Planungs-, Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidungen - nicht immer ausreichend berücksichtigt werden. Eine ausdrückliche Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz könnte dazu beitragen, kinderbezogene Belange verbindlicher in politischen und administrativen Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen. Sie hätte nicht nur symbolische Wirkung, sondern könnte langfristig auch die Auslegung von Gesetzen, die Ausgestaltung von Hilfesystemen und die Praxis öffentlicher Träger beeinflussen.

Auch der BVkE argumentiert, dass eine ausdrückliche Verankerung notwendig ist, um die Rechtsposition von Kindern und jungen Menschen nachhaltig zu stärken und staatliches Handeln klar an den Prinzipien der UN Kinderrechtskonvention auszurichten. Dazu gehört insbesondere das Vorrangprinzip des Kindeswohls, das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Förderung und Entwicklung sowie das Recht auf Beteiligung. In seiner Positionierung stellt der BVkE klar, dass eine Verankerung von Kinderrechten die Erstverantwortung der Eltern ausdrücklich achten und wahren muss und sieht mit seiner Forderung keine Schwächung der Elternrechte aus Artikel 6 Grundgesetz. Auch der 17. Kinder- und Jugendbericht des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) empfiehlt eine verfassungsrechtliche Stärkung der Kinderrechte.

Kinder sind von Geburt an Träger aller Grundrechte. Gleichwohl spiegelt das Grundgesetz ihre besondere Schutz-, Förder- und Beteiligungsbedürftigkeit bislang nicht ausdrücklich wider. Gerade vor dem Hintergrund der UN Kinderrechtskonvention, die Deutschland bereits 1992 ratifiziert hat, wird diese Leerstelle zunehmend als Problem wahrgenommen.

Der gesellschaftliche Kontext verleiht dieser Debatte zusätzliche Dringlichkeit: Der demografische Wandel führt dazu, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland eine immer kleinere Bevölkerungsgruppe darstellen. Ihre Interessen sind in öffentlichen Auseinandersetzungen häufig unterrepräsentiert. In aktuellen politischen Debatten dominieren wirtschaftliche Fragestellungen, die Sicherung der Sozialsysteme sowie sicherheits- und verteidigungspolitische Themen.Kinderrechte geraten dabei zunehmend unter Druck oder werden nachrangig behandelt.

 

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