Modellprojekt zur Arbeitsmarktintegration
Es handelt sich um ein unterstützendes und ergänzendes Angebot für Werkstätten, Werkstattalternativen und deren leistungsberechtigten Mitarbeiter*innen oder für leistungsberechtigte Personen, die aktuell ohne Zugehörigkeit zur WfbM sind. Ziel ist es, diesen Personenkreis dabei zu unterstützen, sozialversicherungspflichte Beschäftigungsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erlangen. Der im Bundesteilhabegesetzt verankerte Rechtsanspruch nach § 61 SGB IX auf das "Budget für Arbeit" für Menschen im Arbeitsbereich einer Werkstatt oder mit entsprechender Empfehlung des Fachausschusses für den Arbeitsbereich einer Werkstatt, soll weiterhin intensiv beworben und die Umsetzung unterstützt werden.
Zudem sind 2018 zur besonders intensiven Bewerbung des Budgets für Arbeit fünf Modellregionen in Niedersachsen entstanden. Regionale Netzwerke zum "Budget für Arbeit" sollen hier entstehen.