Angebot
Beratung zu Familienerholung in der Grafschaft Bentheim
Das Land Niedersachsen gewährt Familien mit geringem Einkommen finanzielle Zuwendung um einen Familienerholungsurlaub zu ermöglichen. Wir beraten Sie und unterstützen bei der Antragsstellung.
Gefördert werden Erholungsaufenthalte mit mindestens sieben und höchstens 14 zusammenhängenden Übernachtungen von Familien und Einelternfamilien
- mit mindestens einem Kind, für das diese Kindergeld beziehen,
- die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben,
- die Sozialleistungen erhalten (ALG II, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag)
oder
- deren Familienjahreseinkommen des vorvergangenen Jahres unterhalb der maßgebenden Jahreseinkommenshöchstgrenze liegt.
Gefördert werden können auch leibliche Kinder, für die kein Kindergeld bezogen wird. In begründeten Ausnahmefällen können auch Großeltern in die Förderung einbezogen werden.