Mehr Bürokratie und viel Unsicherheit bei den Betroffenen
Das Bundesteilhabegesetz (kurz: BTHG) soll die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken - so der Anspruch des Gesetzgebers. Kritische Stimmen beklagen vor allem den bürokratischen Aufwand für die Leistungsanbieter und das anspruchsvolle Verfahren zur Bedarfsermittlung für die Betroffenen.
Der große Verwaltungsaufwand zeigt sich exemplarisch an einigen Zahlen aus dem St. Lukas-Heim: "Wegen der veränderten Gesetzeslage und der Zuständigkeiten bei der Finanzierungen der Leistungen haben wir etwa 320 Bewohnern in unseren Wohneinrichtungen neue Wohn- und Betreuungsverträge mit Anlagen und Ausfüllanleitung in dreifacher Ausfertigung zusenden müssen. Dazu mussten wir mehr als 40.000 Blatt Papier drucken", berichtet Heinz-Bernhard Mäsker, Geschäftsführer des St. Lukas-Heims in Papenburg. Trotz Informationsveranstaltungen und Informationsschreiben gab es im St. Lukas-Heim viele Rückfragen und Beschwerden über diese Papierflut sowie das Zahlenwerk im Vertrag und die veränderten Zahlungswege. Manch rechtlicher Betreuer kündigte sogar an, deshalb diese ehrenamtlich ausgeübte gesetzliche Aufgabe für seinen Betreuten abzugeben.
Der hohe bürokratische Aufwand und die teilweise sehr kurzfristigen Entscheidungen auf Landes- wie auch auf Bundesebene machen allen Beteiligten die Umsetzung der 3. Stufe des BTHG schwer. "Neben diesen Schwierigkeiten möchten wir aber betonen, dass sich die Caritas in Niedersachsen bei der Umsetzung für eine Erhöhung des Betrages eingesetzt hat, den der Mensch mit Behinderung zur freien Verfügung ‘in eigener Tasche‘ behält. Das ist uns für die meisten Personen gelungen und kann durchaus im Vergleich mit anderen Bundesländern als Erfolg gewertet werden", ergänzt Dr. Cornelia Kammann, Leiterin Geschäftsbereich Behindertenhilfe beim Caritasverband für die Diözese Osnabrück e. V.