Rehabilitation unter Substitution
Das langfristige Ziel ist die Substitutfreiheit, die allerdings nicht in jedem Fall unmittelbar und zeitnah zu erreichen ist.
Folgende Zielgruppen werden angesprochen:
- Substituierte, die im Verlauf der ambulanten Behandlung eine gute Motivation und Compliance gezeigt haben, jedoch aufgrund fehlender sozialer Ressourcen, psychosozialer Entwicklungsdefizite und/oder hoher Belastungen durch biographische Konfliktkonstellationen das Ziel der Teilhabe nicht erfolgreich verwirklichen können.
- Substituierte mit komorbiden psychiatrischen Störungen, bei denen eine stationäre Rehabilitation indiziert ist zur Lösung aus dem pathogenen Umfeld, zur Distanzierung vom drogenkonsumierenden Milieu, zur Stabilisierung der Beikonsumfreiheit und langfristig auch zum Abdosieren des Substituts.
Die Aufnahme erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Einstellung auf eine stabile Dosis des Substitutionsmittels wurde im Rahmen der vorausgehenden Substitutionsbehandlung durchgeführt und abgeschlossen
- Im Rahmen der ambulanten Substitutionsbehandlung ist nachweislich Beigebrauchsfreiheit erzielt worden
- Eine ggf. erforderliche Teilentgiftung wurde erfolgreich abgeschlossen
In der FK Nettetal sind auf Grund der aktuellen Entwicklung in den Substitutionsambulanzen nur noch Aufnahmen unter Substitution bis Ende September 2024 möglich.
Die substitutionsgestützte Behandlung erfolgt integriert im Rahmen des Rehabilitationsprogramms auf der Grundlage der Regelung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BTMVV), der "Richtlinien zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger" (BUB-Richtlinien) sowie der Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen" in der jeweils gültigen Fassung.