Werde ich finanziell unterstützt, wenn ich meine Wohnung umbauen muss, weil ich einen Rollstuhl brauche?
Zu schmale Türen, enge Badezimmer oder Treppenstufen stellen oft unüberwindbare Hindernisse dar. Umbaumaßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, die die Pflege erleichtern oder dem Pflegebedürftigen ein selbstständigeres Leben ermöglichen, werden finanziell gefördert. Dazu gehören zum Beispiel die rollstuhlgerechte Verbreiterung von Türen, barrierefreie Bäder und Toiletten, Haltegriffe, Rampen oder der Einbau eines Treppenlifts.
Bereits bei der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird geprüft, ob Umbaumaßnahmen in der Wohnung erforderlich sind. Wenn dies der Fall ist, beteiligt sich die Pflegekasse mit einem Zuschuss. Dieser muss vor Beginn der Umbaumaßnahme bei der Pflegekasse beantragt und von ihr genehmigt werden. Wenn für Sie eine Umbaumaßnahme infrage kommt, sollten Sie sich von Ihrer Pflegekasse beraten lassen.
Für größere Umbaumaßnahmen vergibt zum Beispiel die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)-Bankengruppe Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen im Rahmen des Förderprogramms "Altersgerecht umbauen".
Wenn Sie zur Miete wohnen und für Sie eine Umbaumaßnahme infrage kommt, sollten Sie den Vermieter in Ihre Entscheidung einbeziehen. Vielleicht beteiligt er sich auch an den Kosten.
- Auskunft und Beratung erhalten Sie bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse, den Beratungsstellen der Caritas vor Ort (s. Adress-Suchbox) oder der Online-Beratung "Leben im Alter".
- Vielerorts gibt es auch Wohnberatungsstellen, die Sie über Möglichkeiten zur Wohnungsanpassung informieren.