Dies teilt Werner Negwer, Verhandlungsführer der Dienstgeberseite in der Regionalkommission Nord, mit. Negwer weiter: "Wir haben in einer ersten Runde die Möglichkeiten sondiert, den Bundesbeschluss vom 14. Juni zu übernehmen. Wegen der schwierigen Rahmenbedingungen, die unsere Einrichtungen in Niedersachsen und Bremen vorfinden, war dies nicht einfach. Leider müssen wir erkennen, dass die Vorstellungen auf Mitarbeiter- und Dienstgeberseite noch zu weit auseinander liegen. Jetzt hoffen wir, dass wir in der nächsten Verhandlungsrunde am 22. und 23. August 2018 zu einem Ergebnis zu kommen."
Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes hatte vor knapp zwei Wochen eine Gehaltserhöhung von durchschnittlich 7,5 Prozent beschlossen, die in drei Stufen bis 2020 umgesetzt wird. Diese Vorgabe muss in den sechs Regionalkommissionen bestätigt werden. Die Regionalkommissionen können mit einem Spielraum von 15% vom Rahmenbeschluss der Bundesebene abweichen.
Über die Regionalkommission Nord
Die Regionalkommission Nord ist mit je sieben Vertretern der Dienstgeberseite und der Dienstnehmerseite besetzt. Sie verhandelt und beschließt die Vergütungen und den Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit sowie des Erholungsurlaubs für die rund 46.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen und Diensten der Caritas in der Region Nord mit den Bundesländern Niedersachsen und Bremen. Dazu gehören die Bistümer Hildesheim und Osnabrück sowie der Offizialatsbezirk Oldenburg. Beschlüsse müssen mit einer ¾-Mehrheit getroffen werden. Weitere Informationen: www.caritas-dienstgeber.de