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Pressemitteilung

Vormundschaftsvereine jetzt besser absichern!

30.03.2023. Aktuell ist die wichtige Arbeit der Vormundschaftsvereine massiv gefährdet. Wenn es nicht gelingt, die Vormundschaftsvereine finanziell abzusichern, müssen entweder einzelne Aufgabenbereiche aufgegeben oder die Arbeit im Ganzen beendet werden. Wir appellieren eindringlich für eine Stärkung der Vormundschaftsvereine.

Erschienen am:

30.03.2023

  • Beschreibung
Beschreibung

Zwischenruf

Vormundschaftsvereine jetzt besser absichern! - Denn sie sind unverzichtbar für das Gelingen einer am jungen Menschen orientierten Umsetzung der Vormundschaftsrechtsreform!

In über 100 anerkannten Vormundschaftsvereinen übernehmen Vormund:innen die Sorgeverantwortung für Kinder und Jugendliche, deren Eltern nicht (mehr) für sie sorgen können. Für etwa 6.000 junge Menschen nehmen Vormundschaftsvereine die wirksame parteiliche Interessenvertretung wahr. Vereinsgeführte Vormundschaften spielen neben denen des Jugendamts sowie den einzelberuflich oder ehrenamtlich geführten Vormundschaften eine maßgebliche Rolle im Feld der Kinder- und Jugendhilfe.

Aktuell ist die Arbeit der Vormundschaftsvereine jedoch massiv gefährdet. Wenn es nicht gelingt, die Vormundschaftsvereine finanziell abzusichern, müssen entweder einzelne Aufgabenbereiche aufgegeben oder die Arbeit im Ganzen beendet werden.

Wir appellieren eindringlich für eine Stärkung der Vormundschaftsvereine, denn sie

  • bieten Infrastruktur und langjährige Erfahrungen im Führen von Vormundschaften und Pflegschaften
  • fördern und begleiten ehrenamtlich geführte Einzelvormundschaften
  • tragen aktiv zur Sicherung und Weiterentwicklung von Qualitätsstandards bei
  • bieten Flexibilität und Kontinuität gleichermaßen
  • sind tradierter Bestandteil der freien Wohlfahrtspflege
  • verkörpern die Pluralität der Gesellschaft und des grundgesetzlich garantierten Subsidiaritätsprinzips.

Wir fordern daher vom Gesetzgeber, den Kommunen sowie dem Justizwesen:

  • Die Bestellung des Vereins zum Vormund (analog zum Jugendamt) sollte gesetzlich wieder ermöglicht werden!
  • Finanzierungssicherheit für die Erfüllung der durch die Reform gesetzlich unterlegten, bzw. erweiterten Aufgaben der Vormundschaftsvereine!
    Dazu gehört:
    • Eine Erhöhung und Dynamisierung der Vergütung durch die Gerichtskasse des seit Jahren unveränderten Stundensatzes von 39€ (§3 VBVG)
    • Die Ausgestaltung von kommunalen Kooperationsverträgen, welche den Umfang der u.a. aus dem Reformbedarf übertragenen Aufgaben tatsächlich berücksichtigen. (z.B. Aufbau Ehrenamtspool, Schulungen Pflegeeltern, Begleitung/Aufsicht ehrenamtliche Vormund:innen)
    • Die Einführung von Möglichkeiten der Refinanzierung von Querschnittsarbeit auch für Vormundschaftsvereine! (Die Reform berücksichtigt hier nur Betreuungsvereine)

Weitere Informationen zum Thema

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2023 Vormundschaftsvereine jetzt besser absichern! – Denn sie sind unverzichtbar für das Gelingen einer am jungen Menschen orientierten Umsetzung der Vormundschaftsrechtsreform!

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