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Pressemitteilung

Elterngeld für Pflegeeltern - Gemeinsames Papier von SkF, PFAD, IGFH und Kompetenzzentrum Pflegekinder

Bisher waren Pflegeeltern von der sehr erfolgreichen Familienleistung Elterngeld ausgeschlossen. Gleichzeitig wird aber erwartet, dass sie Elternzeit nutzen, wenn sie ein Pflegekind neu in ihre Familie aufnehmen.

Erschienen am:

20.03.2025

  • Beschreibung
Beschreibung

Es gibt Logos von verschiedenen Gruppen. Ein Logo ist ein Zeichen, das die Gruppe zeigt. Die Gruppen sind: SkF, PFAD, IGFH, Kompetenzzentrum Pflegekinder.

So stellt sich die Frage, warum Eltern, die ein Pflegekind aufnehmen, familienpolitisch nicht als Eltern wahrgenommen werden.

"Das Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken." So steht es aktuell in der Veröffentlichung des BMFSFJ (BMFSFJ - Elterngeld).

Doch das war nicht immer so klar als Zielrichtung für das Elterngeld formuliert. Im Beschluss des BVerfG (vom 22.12.93 - 1 BvR 54/93) wurde formuliert, dass durch das Erziehungsgeld weder tatsächliche Einkommenseinbußen ausgeglichen noch der tatsächliche Betreuungs­aufwand entschädigt werden sollen.

Politik und Rechtsprechung orientiert sich in Bezug auf Pflegefamilien an einem Familien­modell, das den gesellschaftlichen Realitäten nicht mehr entspricht. So wird nach wie vor auf die Rechtsprechung des BSG sowie des BVerfG verwiesen. In diesen wurde der Anspruch von Pflegeeltern abgelehnt, da der Verzicht auf Erwerbstätigkeit Voraussetzung für Begründung und Aufrechterhaltung eines Pflegeverhältnisses sei ().Des Weiteren wurde die Ablehnung von Elterngeld damit begründet, dass den Pflege­eltern unabhängig von ihrer eigenen Leistungsfähigkeit von der Jugendhilfe ein Pflegegeld zufließe (BSG 09.09.1992 - 14/4Reg15/91 RN 35, BVerG 54/93 vom 22.12.-93).

Das Pflegegeld setzt sich zusammen aus dem Sachbeitrag zum Unterhalt des Kindes und einem Betrag zur Anerkennung der Erziehungsarbeit. Der Deutsche Verein empfiehlt für 2025 einen Erziehungsbeitrag von 430 Euro monatlich. Dieser Betrag ist nicht geeignet, den Verzicht auf (teilweise) Erwerbsarbeit auszugleichen. Er ist eine finanzielle Anerkennung für ein Engagement 24 Stunden / 7 Tage die Woche für das Wohl der Pflegekinder. Außerdem werden diese Empfehlungen noch längst nicht von allen Bundesländern und Kommunen über­nommen.

Zwischen dem Beschluss des BVerfG vom 22.12.1993 und der aktuellen Zielrichtung des Elterngeldes liegen über 30 Jahre. In den aktuellen Veröffentlichungen zum Thema Elterngeld des BMFSFJ wird deutlich, dass die Motivation zur partnerschaftlichen Teilung der Erziehungsarbeit die Weiterentwicklung des Elterngeldes prägt. Elterngeld ist damit eine fortschrittliche moderne Familienleistung. Von dieser fortschrittlichen Entwicklung des Elterngeldes als familienpolitische Leistung sind Pflegeeltern leider weiterhin aus­geschlossen.

Schon seit der 19. Legislatur ist Elterngeld für Pflegeeltern ein Thema (Koalitionsvertrag 2021 - 2025, S. 79). Hier besteht ein dringender Nachholbedarf, der für viele Kinder den Start in ein Leben in einer Familie ermöglichen kann. Denn die Aufnahmebereitschaft von Pflege-elternbewerber*innen scheitert in der Praxis häufig am fehlenden finanziellen Ausgleich zu Beginn eines Pflegeverhältnisses, der ein Zurückstellung der Erwerbsarbeit der Pflegeeltern notwendig macht.

Die Zahlen zum Elterngeld zeigen folgende Entwicklungen:


2019

2020

2021

3. Quartal 2024

Elterngeldempfänger:innen

1.045.622

1.043.967

1.097.582

945.000

Quelle: destatis

Aus diesen Tabellen wird weiterhin deutlich, dass das im Jahr 2022 das durchschnittliche monatliche Elterngeld 983 Euro betrug.

Mit Blick auf den potenziellen Bedarf an Elterngeld für Pflegekinder, käme man bezogen auf die Daten aus 2022 und 2023 auf ca. 2.100 Elterngeldanträge pro Jahr (bezogen auf Kinder bis zum 3. Lebensjahr). Das entspräche einer Steigerung von ca. 2 % und einem finanziellen Mehrbedarf von ca. 2 Millionen Euro.

Bei einer Vielzahl der Pflegeverhältnisse werden Pflegeeltern dauerhaft zu den neuen sozialen Eltern des Kindes und man kann von bleibenden familiären Beziehungen ausgehen, die auch über das offizielle Ende des Pflegeverhältnisses Bestand haben. Diese langjährige familiäre Beziehung von Pflegeeltern und Pflegekindern unterstreicht die Forderung Pflege­eltern in den Kreis der Bezieher von Elterngeld mitaufzunehmen.

Wir erwarten, dass Pflegeeltern analog zu Adoptiveltern zu den Anspruchsberechtigten auf Elterngeld gehören.


Literatur/Quellen

Elterngeld: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-73752; Zugriff 26.02.2025

BVerfG, Beschluss vom 22.12.1993 - Aktenzeichen 1 BvR 54/93. DRsp Nr. 1994/2408; Link: http://www.rechtsportal.de/lnk/go/r/gerbverfgdat19931222akt1bvr5493 PDF Generierung Datum: 22.01.2025

BSG 09.09.1992 - 14/4Reg15/91. BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 15/91 - Erziehungsgeld;  Pflegeeltern; Verfassungsmäßigkeit; Personensorgerecht; Tatsächliche Ausübung der  Personensorge; Adoptionsbewerbung | anwalt24.de letzte Zugriff 26.02.2025

Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2025. NDV 11/2024 S.513-516

Elterngeldstatistik. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Elterngeld/elterngeld-plus.html; Artikelnummer: 522921 2243235; zuletzt aufgerufen 26.02.2025

Destatis Tabellen zu Hilfe zur Erziehung Artikelnummer 802631 aus 2022 und 2023 sowie 5225112 xx 7005 aus den Jahren bis 2020

Stand: 19.03.2025

Weitere Informationen zum Thema

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Elterngeld für Pflegeeltern - Gemeinsames Papier von SkF, PFAD, IGFH und Kompetenzzentrum Pflegekinder

Stand: 19.03.2025
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