Die Caritas in Niedersachsen appelliert an die Kommunen in Niedersachsen, die elektronische Gesundheitskarte für Asylsuchende in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereit einzuführen.
Damit würde "die diskriminierende und verwaltungsaufwendige Praxis der Krankenscheine für Asylbewerber und Bewerberinnen abgeschafft", sagte Dietmar Fangmann, Referent für Migration und Integration beim Landes-Caritasverband für Oldenburg in Vechta, stellvertretend für den katholischen Wohlfahrtsverband in Niedersachsen.
Der unangenehme Weg zum Sozialamt, das den Behandlungsschein bisher ausstellt, bliebe den Asylbewerbern damit künftig erspart.
Den Städten und Gemeinden steht es frei, sich der Rahmenvereinbarung anzuschließen, auf die sich die Landesverbände der gesetzlichen Krankenversicherungen und das Sozial- und Gesundheitsministerium in Hannover geeinigt haben.
Unverändert bleibt der eingeschränkte Anspruch auf Gesundheitsleitungen für Menschen, die sich um Asyl bewerben. Es bestehe weiterhin nur ein Anspruch auf Behandlung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen, so Fangmann.