"Angesichts der völlig unsicheren Lage in Afghanistan ist es aktuell nicht zu verantworten, Flüchtlinge dorthin abzuschieben", stellt der Direktor des Caritasverbandes für die Diözese Osnabrück e.V. Franz Loth klar. "Dies gilt auch für Betroffene, die aus Deutschland nicht direkt nach Afghanistan abgeschoben werden, sondern über andere europäische Länder."
Loth hat damit die Geflohenen im Blick, die aus einem anderen europäischen Land nach Deutschland gekommen sind und im Rahmen der sogenannten Dublin-III-Verordnung in dieses Land rücküberstellt werden können. "Wenn zu erwarten ist, dass die Menschen über diesen Umweg nach Afghanistan ausgewiesen werden, ist eine Rücküberstellung nicht zu verantworten."
Direkte Auswirkungen
Loth schließt sich mit dieser Haltung dem Präsidenten des Deutschen Caritasverbandes, Dr. Peter Neher, an, der sich heute ebenfalls klar für eine Aussetzung von Abschiebungen aussprach, als er den Jahresbericht von Caritas international in Berlin vorstellte.
Aktuell sind in Niedersachsen afghanische Flüchtlinge nicht von unmittelbarer Abschiebung bedroht. "Allerdings hat die Situation in anderen Bundesländern direkte Auswirkungen auf die Flüchtlinge, die hier leben, auch in der Region Osnabrück", stellt Caritasdirektor Loth klar. So wird zum Beispiel in der Osnabrücker Beratungsstelle des Netzwerks für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen e.V. (NTFN), die in Kooperation mit dem Caritasverband betrieben wird, auch eine erhebliche Anzahl afghanischer Flüchtlinge beraten.
Viele Betroffene aus Afghanistan
"Gut ein Drittel der 90 Klienten kommen aus Afghanistan. Diese schwer traumatisierten Personen sind extrem verunsichert, wenn sie mitbekommen, dass es Abschiebungen gibt, egal von wo aus", unterstreicht Loth. "Daher hat es auch für Niedersachsen Bedeutung, wenn andere Bundesländer die Abschiebungen nicht aussetzen."
Mit dieser Positionierung stellt der Caritasverband nicht in Frage, dass Abschiebungen ein Weg zur Durchsetzung der Ausreisepflicht nach einem erfolglosen Asylverfahren, das rechtsstaatlich einwandfrei durchgeführt wurde, sind. "Allerdings", so Loth, "ziehen wir eine freiwillige Rückkehr nach einer entsprechender Beratung vor."