Glossar: Familienhilfe
Elternrecht
Laut Artikel 6 des Grundgesetzes haben Eltern das Recht und die Pflicht, ihre Kinder zu erziehen. Ist jedoch das geistige, körperliche oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet, ist der Staat verpflichtet, einzugreifen und mit entsprechenden Maßnahmen das Wohl des Kindes zu sichern. Das kann so weit gehen, dass den Eltern das Kind zeitweise oder dauerhaft entzogen wird.