Qualität in der Rechtlichen Betreuung
Als Referentin und Gesprächspartnerin konnte Barbara Dannhäuser, Leiterin der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung vom Deutschen Caritasverband (DCV), Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und SKM- Katholischer Verein für soziale Dienste (SKM) gewonnen werden. Barbara Dannhäuser ist seit September 2016 auch Mitglied im Vorstand des Betreuungsgerichtstages (BTG) und arbeitet für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAG FW) im Beirat der Studie mit. Sie verfügt somit über aktuellste Informationen.
Die Studie des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) in Köln bereitet eine Weiterentwicklung des Betreuungsrechts vor. Aus Sicht der Betreuungsvereine ist vor allem eine Anpassung des 2005 eingeführten pauschalen Vergütungssystems notwendig.
Frau Dannhäuser gab eine Übersicht zum Zwischenbericht des ISG und erläuterte die sich daraus ergebenden Konsequenzen für das weitere Gesetzgebungsverfahren. Auch nahm die Informationsveranstaltung erforderliche Aktivitäten in Niedersachsen in den Blick, um eine finanzielle Verbesserung für die Betreuungsvereine im Gesetz zu erreichen. Frau Dannhäuser wies darauf hin, dass sich eine Gesetzesvorlage zur Erhöhung der Betreuervergütungen zurzeit in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages befindet. "Die Kuh steht jetzt, auf dem Eis. Wir müssen sehen, dass sie auch in den Stall kommt." Frau Dannhäuser appellierte an die Teilnehmenden, weiter "politisch" zu bleiben und öffentlichkeitswirksam zu arbeiten. Nur so könne langfristig die gute Qualität der Betreuungsvereinsarbeit in der Öffentlichkeit dargestellt und eine auskömmliche Finanzierung erreicht werden.